Scheuerer GmbH Versicherungsmakler   Erstes Investment Haus Regensburg
 
Finanzanlagen
Betriebliche Altersvorsorge:
Pensionskasse

Scheuerer GmbH Versicherungsmakler
Frankenstraße 9
93059 Regensburg

Telefon: 0941 - 88 600
Telefax: 0941 - 88 605

info@finanz-makler.com

Kontaktformular


Die Pensionskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und gewährt auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch.

 

Ein wesentlicher Vorteil bei dieser Versorgungseinrichtung besteht darin, dass Beiträge bis zu 4 % der BBG.. jährlich (nach § 3 Nr. 63 EStG) steuerbefreit angelegt werden können. Ebenso ist die staatliche Förderung in Form von Zulagen (§ 79 ff EStG) und ggf. zusätzlichem Sonderausgabenabzug (§10a EStG) anstelle der Steuerbefreiung möglich – wie auch über die private, eigenverantwortliche Vorsorge.

 

Erst wenn für den einzelnen Arbeitnehmer die 4%-Grenze beitragsmäßig ausgeschöpft ist, kann als weitere Fördermöglichkeit die pauschale Lohnversteuerung nach § 40b EStG über diesen Durchführungsweg vereinbart werden. Die Versorgungsleitung aus einer Pensionskasse unterliegt in voller Höhe dem i.d.R. günstigen, niedrigeren Steuersatz im Rentenalter und ggf. einer Beitragspflicht für die Kranken- und Pflegeversicherung. Lediglich bei einer Pauschalversteuerung nach § 40b EStG ist eine Kapitalleistung i.d.R. steuerfrei (12 Jahre Mindestlaufzeit), Renten sind nur mit dem Ertragsanteil (§§ 22 Nr. 1 EStG) steuerpflichtig.

 


 

 

Vorteile für Sie als Arbeitgeber:
Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung mit steuerlich abzugsfähigen (Zuwendungen) Beiträgen.
Einfache Einrichtung dieses Durchführungsweges.
Einfache Erfüllbarkeit des Rechtsanspruchs auf betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung.
die Pensionskasse unterliegt der Versicherungsaufsicht, daher ist keine Zahlung von PSVaG-Beiträgen notwendig.
Keine Bilanzberührung.
Förderung nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG (steuerfreie Beiträge) grundsätzlich für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer GmbH möglich

Vorteile für Ihren Arbeitnehmer:
Grundsätzlich zwei Förderungsmöglichkeiten (§ 3 Nr. 63 EStG, §§ 10 a, 79 ff EStG) nebeneinander nutzbar.
bei vorzeitigem Ausscheiden Vertragsfortsetzung durch den Arbeitnehmer oder durch dessen neuen Arbeitgeber mit dessen Einverständnis möglich.



unverbindliche Anfrage